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Permit for Immigration Consultation in Germany

Gemaess Paragraph 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG) wird fuer die Auswanderungsberatung in Deutschland eine Erlaubnis benoetigt. Diese unterliegt strengen Kriterien und wurde bisher nur einigen wenigen Beratern erteilt, zu denen auch Herr Gerd Damitz gehoert. Berater die diese Erlaubnis haben, benoetigen allerdings zusaetzlich eine Zulassung der kanadischen Lizenzbehoerde ICCRC, wenn Antraege eingereicht werden und der Berater als Representant taetig wird.

 

“Das Bundesverwaltungsamt – Informationsstelle fuer Auswanderer und Auswanderungstaetige- gibt Informationsschriften heraus, die sich mit auswanderungsrelevanten Fragen befassen. In den Laenderinformationsschriften werden, u.a. die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Einfuhr- und Zollvorschriften, arbeitssteuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen, Schul- und Gesundheitssysteme und laenderspezifische Besonderheiten in wichtigen Bereichen wie Devisenbestimmungen, Mieten, Lebensunterhalt, Loehne und Gehaelter, Arbeitsmarktlage sowie Steuersaetze behandelt.

 

Die Informationsschriften sind bei den bundesweit vertretenen Auskunfts- und Beratungsstellen fuer Auswanderer und Auslandstaetige gegen eine Schutzgebuehr erhaeltlich. Anfragen koennen an das Bundesverwaltungsamt gerichtet werden, das kostenlos ein Verzeichnis der Beratungsstellen verschickt.

 

Die Anschrift lautet:

Bundesverwaltungsamt
Informationsstelle fuer Auswanderer und Auslandstaetige
50728 Koeln
Telefon: 0221/758-0, Fax: 0221/758-2768
e-mail: infostelleauswandern@bva.bund.de
Homepage: http://www.bundesverwaltungsamt.de